Honorar
Psychotherapie im Verfahren der Kognitiven Verhaltenstherapie und Hypnosetherapie wird durch Dipl.-Psych. Damian Nübel angeboten.
Die Kosten der Psychotherapie im Verfahren der Kognitiven Verhaltenstherapie werden in der Regel von allen gesetzlichen Krankenkassen in einem festgelegten Stundenrahmen übernommen. Bei vertraglichem Einschluss von psychotherapeutischen Leistungen werden die Kosten grundsätzlich auch durch private Krankenversicherungen übernommen. Jedoch kann der individuelle Versicherungsvertrag Einschränkungen hinsichtlich der Höhe des Honorars sowie der Sitzungsanzahl pro Jahr enthalten. Vor Einleitung einer Psychotherapie empfiehlt es sich daher, Auskünfte über die besonderen Vertragsbedingungen einzuholen. Die Kostenübernahme durch die Beihilfe ist in der Regel unproblematisch. Analog den gesetzlichen Krankenkassen besteht auch hier ein festgelegtes Stundenkontingent.
Psychotherapie im Verfahren der Hypnotherapie ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Entsprechend müssen wir diese Leistung privat in Rechnung stellen. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Patienten mit einer privaten Krankenversicherung sollten sich bei ihrer Krankenkasse über die Möglichkeiten einer Kostenübernahme informieren.
Das Honorar für Psychologische Beratungsleistungen sowie Vortrags- und Seminarleistungen wird entsprechend dem Aufwand individuell vereinbart.